Frequently Asked Questions
Gibt es eine örtliche Einschränkung für eine Mitgliedschaft?
Nein. Das Netzwerk fokussierte sich nur in der ersten Förderphase (bis 2022) auf die Region Berlin-Brandenburg. Jetzt kann das Netzwerk um Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene erweitert werden.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Ja, es gibt einen Mitgliedsbeitrag. Um eine Förderung aus Mitteln des Bundes und des Landes Berlin zu bekommen, muss ein Eigenanteil des Netzwerks von 25% nachgewiesen werden. Dieser wird durch Mitgliedsbeiträge gedeckt, die bei Beitritt jährlich zu entrichten sind. Der Beitrag bemisst sich an der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Institution.
Bei konkretem Interesse kontaktieren Sie uns bitte.
Sind die auf der Website veröffentlichten Termine auch für Nicht-Mitglieder offen?
Ja, wenn nicht explizit anders beschrieben. Wir wollen auch für Interessierte offen sein und informieren.
Welches ist die rechtliche Grundlage für das Netzwerk?
Die rechtliche Grundlage bildet der Verein Bio-PAT e.V. (siehe auch Impressum).
Wer kann Mitglied im Netzwerk werden?
KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, die prozessanalytische Technologien oder Bestandteile davon (z.B. Software, Elektronik) entwickeln.
Anwender von prozessanalytische Technologien in Bioprozessen.
Entwickler von Datenmanagement-Systemen und Systemingrations-Tools.
Entwickler von Digitalisierungs- und Automatisierungslösungen.
Werden Mitglieder mit höheren Beiträgen bevorzugt?
Nein, alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Wie ist der eingetragene Verein Bio-PAT organisiert?

Wird das Netzwerk gefördert?

und
Das Netzwerk Bio-PAT wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) je hälftig mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Daher sind wir auch in der Transparenzdatenbank gelistet. Die zuständige Stelle ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
